Kündigung? Abfindung!
Wenn Du Deinen Job verlierst, weil Dein Arbeitgeber kündigt, kannst Du oft eine Abfindung beanspruchen. Erfahre hier Deine mögliche Abfindungshöhe und beauftrage einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Deiner Nähe.

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Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?
Entgegen vieler Behauptungen kennt das Gesetz für ein normales Arbeitsverhältnis keinen Abfindungsanspruch, sofern der Arbeitgeber eine derartige Abfindung in der Kündigung nicht anbietet. Trotzdem gelingt es sehr häufig, bei einer unberechtigten Kündigung im Rahmen eines Kündigungsschutzrechtsstreits eine Abfindung herauszuschlagen und zu vereinbaren. Dies hat seinen Grund darin, dass bei einer Kündigung für den Arbeitgeber sehr viele Fallstricke lauern. Die von walter.law vermittelten Rechtsanwälte beschäftigen sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit Kündigungsschutzverfahren und haben viele Hundert derartige Verfahren geführt. Sie kennen deswegen die Probleme, welche Arbeitgeber haben und können diese zum Vorteil ihrer Mandanten nutzen.


Wie hoch ist eine Abfindung?
Abgesehen von dem Fall, wenn ein Arbeitgeber in einer Kündigung eine Abfindung anbietet (§1a KSchG) gibt es im Gesetz keine Regelung hinsichtlich der Abfindungshöhe. Weit bekannt ist aber etwas, was die Arbeitsrechtler als „Faustformel“ oder „Daumenformel“ bezeichnen: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Tatsächlich verwenden viele Arbeitsgerichte diese Formel, aber eben nicht alle. Im Übrigen gibt es durchaus Branchen, in welchen mehr bezahlt wird und es gibt auch in praktisch jedem Fall Gründe, welche einen Arbeitgeber dazu bewegen können, mehr zu bezahlen. Die von walter.law vermittelten Rechtsanwälte beschäftigen sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit Kündigungsschutzverfahren und haben viele Hundert derartige Verfahren geführt. Sie kennen deswegen die Probleme, welche Arbeitgeber haben und können diese zum Vorteil ihrer Mandanten nutzen. So war es ihnen in den vergangenen Jahren möglich, für ihre Mandanten optimale Lösungen zu finden.
Gibt es Alternativen zu einer Abfindung?
Die Zahlung einer Abfindung ist die Standardlösung von Kündigungsschutzsrechtsstreiten. Allerdings ist sie nicht immer für den Mandanten optimal. Denn beispielsweise am Ende eines Arbeitsverhältnisses kann es sinnvoll sein, statt einer Abfindung eine Verlängerung der Kündigungsfrist zu vereinbaren, um so den Übergang in den Ruhestand zu organisieren. Gleiches kann in jüngeren Jahren dann sinnvoll sein, wenn im Anschluss an ein Arbeitsverhältnis und vor Beginn des nächsten Arbeitsverhältnisses beispielsweise eine Ruhephase gewünscht wird oder eine Ausbildungsphase ansteht. Für die von walter.law vermittelten Rechtsanwälte ist es wichtig, die Lösung des Falls mit Ihren Mandanten eng abzustimmen und auf diese Art und Weise eine optimale Lösung für den jeweiligen Mandanten zu finden.

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